05.06.2020

WissZeitVG Verlängerung der Höchstbefristungsgrenzen

Nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) befristete Beschäftigungsverhältnisse können wg. Covid-19 um bis zu sechs Monate über die Höchstbefristungsgrenzen hinaus verlängert werden, um pandemiebedingte Einschränkungen auszugleichen. So soll gewährleistet werden, dass die Wissenschaftler*innen ihre Qualifizierungsziele im Sinne des WissZeitVG erreichen können. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im  Wissenschaftszeitvertragsgesetz §7. Auch haben einige Förderprogramme Fristen zur Abgabe von Anträgen verlängert. Bleibt dahingestellt, ob dies für die berufliche Weiterentwicklung der Wissenschaftler*innen ausreichend ist, besonders für solche mit Kindern. Schon jetzt fordern Eltern einen Ausgleich für Kinderbetreuungszeiten und es gibt erste Untersuchungen, ob besonders weibliche Wissenschaftler durch verminderte Publikationszahlen in ihrer Karriereentwicklung durch die Corona-Krise beeinträchtigt werden könnten.


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