13.02.2014

Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz – was darf erwartet werden?
Verständigung über faire Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft in Hamburg
In Hamburg wurde eine Absprache zwischen Hochschulen, Personalräten und der Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung über Maßnahmen zum Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse getroffen. Die Regelungen werden im Hamburgischen Hochschulgesetz sowie in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) umgesetzt. Gleichzeitig hat Hamburg zusammen mit anderen Ländern einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der das Wissenschaftszeit¬vertrags-gesetz reformieren soll. Schaut man sich die Kernpunkte der Hamburger Regelungen an, so werden dort Regelungen getroffen, die zwar nicht alle Erwartungen an eine „Reform“ erfüllen, die in der Praxis aber tatsächlich für viel Nachwuchswissenschaftler eine Verbesserung der Verhältnisse bedeuten dürfen:

Für Promovierende soll es künftig grundsätzlich einen Beschäftigungsumfang von mindestens einer halben Stelle einschließlich eines Anteils für die eigene Qualifizierung geben und die Laufzeit der Verträge soll grundsätzlich drei Jahre betragen. Das wird zwar vielfach schon so gehandhabt – vor allem die Graduiertenschulen im Life Science Bereich erfüllen diesen Standard. Jetzt soll er für alle gelten.
Werden Wissenschaftler über Drittmittelprojekte finanziert, wird künftig die Beschäftigungsdauer in der Regel an die Projektlaufzeit gekoppelt. Die Hochschulen sind in diesem Punkt bislang sehr unterschiedlich verfahren und viele sehr kurz befristete Verträge sprechen für diesen Regelungsbedarf.
Und schließlich soll der wissenschaftliche Nachwuchs bei der Entscheidung über eine Berufswahl innerhalb oder außerhalb der Hochschule durch Beratung seitens der Hochschulen unterstützt werden. Dieser Aspekt ist wirklich neu, ging es doch bisher nach Meinung vieler nur darum, wissenschaftlichen Nachwuchs im Hinblick auf eine inneruniversitäre Laufbahn zu beraten und zu fördern.

Innerhalb der übrigen Bestimmungen dieser Novelle des Hamburger Hochschulgesetztes bzw. des Verhaltenscodex ist noch hervorzuheben, dass Habilitierende bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Vertragsverlängerung erhalten müssen, und dass Daueraufgaben, die nicht der Qualifizierung dienen, an unbefristet beschäftigte Mitarbeiter zu übertragen sind. Es bleibt abzuwarten, welche dieser Regelungen die neue Bundesregierung in das Wissenschaftszeitvertragsgesetz übernehmen wird. Nicht ändern wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit, dass wissenschaftliche Mitarbeiter in ihrer Qualifizierungsphase befristet beschäftigt werden. Die Erwartung einer Flut von unbefristeten Stellen dürfte enttäuscht werden. Ändern könnten sich aber die Laufzeit der Verträge und damit die Planbarkeit wissenschaftlicher Karriereverläufe. Und ändern könnte sich vor allem, dass Nachwuchskräfte in ihrer beruflichen Orientierung besser unterstützt werden und eine Orientierung in außeruniversitäre Beschäftigungsverhältnisse nicht länger negiert oder sogar diskriminiert wird. Eine durchaus erfreuliche Entwicklung für engagierte junge Wissenschaftler! Mehr dazu unter http://www.hamburg.de/bwf/nofl/4266146/2014-02-11-bwf-arbeitsbedingungen.html

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